Energieberatung

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Der neue Energiepass

Die Energie-Einsparverordnung – kurz EnEV – ist im Februar 2002 in Kraft getreten und soll den Energieverbrauch von Wohngebäuden in Deutschland sowie den Ausstoß von CO2 reduzieren.

Nach dieser Verordnung ist aktuell bereits für Neubauten ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben. Für alle anderen Wohngebäude wurde ab Mitte 2008 ebenfalls ein Energiepass eingeführt, der Auskunft über den Energiebedarf des Hauses oder der Wohnung sowie die energetische Gesamteinstufung des Wohngebäudes gibt. Bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel ist der Energiepass verpflichtend.

Ausgestellt werden darf ein Energiepass nur von einem Experten, der eine entsprechende Qualifikation und Fortbildung vorweisen kann. Beispielsweise ein ausgebildeter Energieberater, Gebäudeenergieberater im Handwerk oder auch Architekten, Bauingenieure oder Elektrotechniker, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen können.